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   LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97   

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LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97 (https://dejure.org/1998,5362)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97 (https://dejure.org/1998,5362)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97 (https://dejure.org/1998,5362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei tariflicher Verweisung auf das Lohnfortzahlungsgesetz in seiner jeweiligen Fassung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 EFZG, § 12 des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie
    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei tariflicher Verweisung auf das Lohnfortzahlungsgesetz in seiner jeweiligen Fassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer konstitutiven Regelung einer hundertprozentigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall i.R.d. tariflichen Lohnfortzahlungsregelung für gewerbliche Arbeitnehmer in der Druckindustrie; Ausdehnung einer tariflichen Verweisungsnorm auf das Lohnfortzahlungsgesetz ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
    Zudem dürften die TV-Parteien durch eine Blankettverweisung den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich ihrer Koalitionsbetätigung und damit auch ihrer Normsetzungsbefugnis nicht aufgeben (BAG Urteil vom 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Form).

    Bei einem solchen Befund wird auch nach der Rechtsprechung des 4. Senats des BAG (Urteil vom 10.11.1982 a. a. O.) eine tarifliche Verweisung auf künftige andere Tarifnormen von der Rechtssetzungsmacht der TV-Parteien nicht gedeckt.

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
    Denn anerkanntermaßen kommt der Gleichheitssatz auch dann zur Anwendung, wenn die TV-Parteien die Arbeitsverhältnisse verschiedener Arbeitnehmergruppen in verschiedenen Tarifverträgen regeln, weil eine solche rechtstechnische Aufspaltung für das Gerechtigkeitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG keine Rolle spielt (vgl. hierzu BAG Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 882/94 - NZA 1996, 656 und EuGH Urteil vom 27.10.1993.
  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86

    LFG: Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG -Vertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
    Das Bedürfnis nach einer solchen Existenzsicherung ist aber bei Arbeitern und Angestellten in gleicher Weise vorhanden (vgl. BAG Beschluß vom 05.08.1987 - 5 AZR 189/86 - AP Nr. 72 zu § 1 LFZG).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
    Danach müßten für eine infolge der tariflichen Differenzierung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zwischen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern im Betrieb der Beklagten Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen könnten (BVerfGE 82, 126, 146).
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
    Das BVerfG hat im übrigen die Zulässigkeitsgrenzen einer dynamischen Verweisungsnorm in Betriebsvereinbarungen, bei denen es sich wie bei Tarifverträgen nicht um stattliche Gesetze, sondern um Vereinbarungen handelt, die dem Bereich des privaten Rechts zuzuordnen sind, unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Reichweite und Wirkkraft des Art. 2 Abs. 1 GG, der die Privatautonomie schützt, dahingehend abgesteckt, daß für die Auslegung solcher Verweisungen eine Grenze nur insoweit bestehe, als diese nicht in der Weise ausgedehnt werden dürfen, die für die Parteien des Rechtsgeschäfts zum Zeitpunkt seines Abschlusses keineswegs mehr vorhersehbar waren (BVerfG Beschluß vom 23.04.1986 - 2 BvR 487/80 - JZ 1987, 873).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
    Der 1. Senat des BAG sieht dynamische Blankettverweisungen in Betriebsvereinbarungen auf tarifvertragliche Regelungen grundsätzlich als unzulässig an, weil sich die Betriebspartner damit der ihnen gesetzlich zugewiesenen Normsetzungsbefugnis entäußerten, was einen unzulässigen Verzicht auf eine vorhersehbare und bestimmbare eigene inhaltliche Gestaltung darstelle (BAG Beschluß vom 23.06.1992 - 1 ABR 9/92 - AP Nr. 55 zu § 77 BetrVG 1572, m. w. N.).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
    Nur soweit der Inhalt der Regelungen, auf die staatliche Rechtsnormen verweisen, im wesentlichen feststeht, kann nach der Rechtsprechung des BVerfG von einem unzulässigen Verzicht des Gesetzgebers auf seine Rechtssetzungsbefugnis nicht die Rede sein (BVerfGE 64, 208, 214 unter II m. w. N.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
    Abzustellen ist dabei auf weitere Anhaltspunkte wie Tarifsystematik bzw. tariflichen Gesamtzusammenhang, Sinn und Zweck der Norm, Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte der Tarifnorm (vgl. BAG Urteil vom 12.09.1984, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, Urteil vom 16.05.1995.
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
    - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie; Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 Tarifverträge: Textilindustrie; und Urteil vom 24.04.1996 - 5 AZR 798/94 - AP Nr. 96 zu § 616 BGB).
  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
    - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie; Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 Tarifverträge: Textilindustrie; und Urteil vom 24.04.1996 - 5 AZR 798/94 - AP Nr. 96 zu § 616 BGB).
  • BVerfG, 01.09.1997 - 1 BvR 1929/95

    Gleichbehandlungsgebot: Kürzung eines 13. Monatsentgelts aufgrund

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 798/94

    Berechnung des tariflichen Krankengeldzuschusses

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95

    Tarifliche Kündigungsfristen

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